Nachrüstung Staubabscheider

Nachrüstung Staubabscheider

Die schweizerische Luftreinhalteverordnung (LRV) schreibt Grenzwerte für verschiedene Anlagetypen vor, unter anderem auch für Holzfeuerungsanlagen.

Sollte ihre Anlage die Staubpartikel-Menge übersteigen kann ein Staubabscheider (Elektro- oder Gewebefilter)  abhilfe schaffen und die ausgestossende Menge deutlich reduzieren. Wir beraten sie gerne und erstellen ein für Sie abgestimmtes Angebot mit unserem langjährigen Partnern.

Beispielnachrüstung direkt neben einer Holzfeuerungsanlage in einem Anbau noch ohne Holzverschalung:

Luftreinhalteverordnung (LRV)

Den Originaltext der Luftreinhalteverordnung und alle bisher publizierten Änderungen finden sie auf der offiziellen Homepage der Bundesbehörde unter:
www.admin.ch

Genaue Informationen zum Thema Feinstaub erhalten Sie auf der Cercl’Air-Seite Feinstaub macht krank:
www.feinstaub.ch

Die Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung für Staub (Revision 2007)